- Kindergeldanspruch der Eltern für behinderte Kinder auch über deren 25. Lebensjahr hinaus
Normalerweise endet der Anspruch der Eltern auf Kindergeld spätestens dann, wenn Sohn oder Tochter das 25. Lebensjahr vollendet haben. Also in dem Monat, in dem das Kind seinen 25. Geburtstag feiert. Eine wichtige Ausnahme gibt es aber für Kinder mit Behinderung. Hier gibt es keine Höchstaltersgrenze. Die Behinderung muss allerdings vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.
- Bundesfinanzhof klärt wichtige Zweifelsfragen zum Kindergeld
Der Bundesfinanzhof hat wichtige Zweifelsfragen zum Kindergeld geklärt. Eltern sollten die jüngste Rechtsprechung des höchsten deutschen Steuergerichts kennen.
- Erhebliche Steuervorteile für alle Steuerbürger ab 2021 durch ‘Zweites Familienentlastungsgesetz
Von den Neuerungen ab 2021 durch das ‘Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen‘ profitieren nicht nur Eltern aufgrund der Erhöhung des Kindergeld und der Kinderfreibeträge, sondern alle Steuerzahler. So wird der Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden zum Ausgleich der so genannten kalten Progression angepasst.
- Steuerliche Berücksichtigung von Pflegekindern setzt familienähnliches Band voraus
Für Pflegekinder können dieselben steuerlichen Vergünstigungen beansprucht werden wie für leibliche Kinder. Damit Pflegeeltern beispielsweise Kindergeld erhalten, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.
- Steuerliche Begünstigung von Familienleistungen
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind nach Paragraf 3 Nummer 34a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmte Leistungen steuer- und sozialabgabenfrei, die vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Das gilt sowohl in unbegrenzter Höhe für Beratungsleistungen eines Dienstleistungsunternehmens als auch bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Jahr für Leistungen des Arbeitgebers für die kurzfristige Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Diese Steuerbefreiung ist bislang nur wenig bekannt.
- Einkommenssteuer & Entlastungsbetrag bei Alleinerziehenden
Alleinerziehende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen nach Paragraf 24b des Einkommensteuergesetzes einen zusätzlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 1.908 Euro im Jahr, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 240 Euro.
- Fortzahlung des Kindergelds bei Zweitstudium und Zweitausbildung
Für Eltern ist es vorteilhaft, wenn mehrere Ausbildungsabschnitte als integrativer Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung anzusehen sind. Leider hat der Bundesfinanzhof jedoch jüngst die Bedingungen verschärft, unter denen ein zweiter Ausbildungsabschnitt als Teil einer mehraktigen Erstausbildung anzusehen ist.
- Schulgeld für private Schulen als Sonderausgaben von Steuer absetzen!
Ob eine freie Waldorfschule, eine Fachschule für Wirtschaft, eine Sonderschule für Lernbehinderte oder eine Berufsfachschule für Kosmetik oder für Altenpflegehilfe – mehr als 750.000 Schüler besuchen derzeit private Schulen in Deutschland, die sich in der Verantwortung eines freien, nichtstaatlichen Schulträgers befinden. Das ist fast jeder zehnte Schüler. Von dem gezahlten Schulgeld können Eltern 30 Prozent als Sonderausgaben absetzen, höchsten jedoch 5.000 Euro pro Jahr und Kind.
- Altersgrenze
Die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern ist verfassungsgemäß.
- Aufwendungen
Vorsicht Falle: Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht
- Ausländer
Verfassungsgemäße Neuregelung der Kindergeldberechtigung von Ausländern.
- Ausbildungsfreibetrag
Der Ausbildungsfreibetrag ist verfassungskonform
- Behinderung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Regeln bei der steuerlichen Berücksichtigung behinderter Kinder ausführlich zusammengestellt.
- Besuchsfahrten
Besuchsfahrten zu einem auswärts wohnenden Kind führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen.
- Einkünfte
Eine Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus.
- Elterngeld
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung verfassungsgemäß ist.
- ElterngeldPlus
Seit dem 01.07.2007 bietet die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen, jungen Familien die Chance, den Einkommensverlust infolge der Geburt eines Kindes zumindest teilweise zu kompensieren. Um Müttern und Vätern noch mehr Zeit für die Familie zu schaffen, treten 8 Jahre nach Einführung des Elterngeldes die Regelungen des ElterngeldPlus in Kraft.
- Enkel
Die Unterstützung von Enkelkindern kann bei den Großeltern zu außergewöhnlichen Belastungen führen.
- Fahrtkosten
Erstattung von Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten.
- Familienleistungen
EuGH-Vorlage zur Kindergeldberechtigung von polnischen Staatsangehörigen, die als entsandte Arbeitnehmer vorübergehend in der BRD beschäftigt sind.
- Freibeträge
Kein Wahlrecht der Eltern für Zusammenfassung von Kinderfreibeträgen bei mehreren Kindern
- Grenzbetrag
Die Fallbeilwirkung beim Grenzbetrag für die Bewilligung von Kindergeld ist nicht verfassungswidrig.
- Hochbegabte
Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen.
- Kindergarten
Kosten der berufstätigen Eltern für die Unterbringung ihrer Kinder in zweisprachig geführtem Kindergarten sind abziehbar.
- Kindergeld
Das Wahlrecht der Eltern zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten kann rückwirkend von ihnen ausgeübt werden.
- Kindergeld II
Kein Zugriff von Kommunen auf Kindergeld für behinderte Kinder.
- Kinderbetreuungskosten
Eltern können für die Betreuung von Kindern, die nicht älter als 13 Jahre alt sind, zwei Drittel ihrer Kosten als Sonderausgaben geltend machen. Maximal sind 4.000 € pro Kind und Jahr abzugsfähig. Ein Drittel müssen die Eltern selbst tragen. Bei jährlichen Kosten von 6.000 € je Kind werden die Steuervorteile somit voll ausgeschöpft.
- künstliche Befruchtung
Aufwendungen für eine heterologe, künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.
- Semestergebühren
Semestergebühren sind beim Kindergeld bei der Prüfung der Einkünfte- und Bezügegrenze insgesamt als ausbildungsbedingte Mehraufwendungen abziehbar.
- Unterhaltsaufwendungen
Abzug von Unterhaltsaufwendungen für ein behindertes Kind ohne Verpflichtung, das zur Altersvorsorge gebildete Vermögen zu verwerten.
- Volljähriges Kind
Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder nach Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011.